NADIS

Informationen zu Antidiskriminierungspolitik in Sachsen

Wahlprüfstein 2: Arbeit

Antworten der sächsischen Parteien zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und zum Schutz vor Benachteiligungen im Arbeitsleben.

Wahlprüfstein 2: Arbeit

Zugang zu Arbeit, als auch die Bezahlung, die berufliche Weiterentwicklung, das Arbeitsklima und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind hochgradig diskriminierungsanfällig.

Aus Studien und/oder der Beratungsarbeit ist u. a. bekannt:

  • Ein nicht-deutscher Name senkt die Chancen zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, ebenso wie ein Lebensalter jenseits der 50 oder die Elternschaft bei Frauen.
  • Migrant_innen und Frauen stoßen an gläserne Decken und erleben erhebliche Entgeltungleichheiten.
  • Es existieren unterschiedliche Standards bei der Bewertung von Leistungen und der Karriereförderung u. a. bezogen auf das Geschlecht, die Herkunft, eine Behinderung.
  • Menschen machen aufgrund aller Merkmale des AGG Diskriminierungs- und Mobbingerfahrungen am Arbeitsplatz und fühlen sich nicht bzw. zu schlecht geschützt.

Frage 2.1

Welche Instrumente des Diskriminierungsschutzes betrachten Sie als hilfreich/wirkungsvoll? In welchen Sektoren des Arbeitsmarktes und bezogen auf welche Merkmale und welche Aspekte (Einstellung, Lohn, Arbeitsklima, Personalentwicklung, etc.) sehen Sie einen Handlungsbedarf?

Frage 2.2

Welche politischen und rechtlichen Maßnahmen und Initiativen planen Sie zur Durchsetzung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes in den kommenden fünf Jahren?

Antworten der Parteien

Bündnis 90/Die Grünen

Frage 2.1 - Instrumente Antidiskriminierung Arbeit

Eine fundierte Antwort auf Ihre Frage nach spezifischen diskriminierungsanfälligen Sektoren des Arbeitsmarktes unter Einbeziehung konkreter Merkmale und diskriminierender Handlungen (Aspekte) würde eine breite Analyse des sächsischen Arbeitsmarktes erforderlich machen. Leider liegt uns GRÜNEN eine solche Studie nicht vor, was eine kurze prägnante Antwort unmöglich macht.

Wir GRÜNE gehen jedoch davon aus, dass alle Sektoren des Arbeitsmarktes potentiell diskriminierungsanfällig sind. Die Merkmale Geschlecht, Lebensalter, Behinderung, sexuelle Identität/Orientierung oder ethnische Herkunft können jeweils für sich genommen zu Benachteiligungen führen. Sie können sich aber auch abhängig vom Kontext überschneiden oder gegenseitig verstärken. Das verdeutlichen auch die von Ihnen genannten Beispiele.

Es muss im Freistaat Sachsen insgesamt das Bewusstsein für eine Antidiskriminierungskultur gestärkt werden. Betroffene brauchen zudem niedrigschwellig zugängliche Beratung, deren Finanzierung aus dem Staatshaushalt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Antrag gefordert hat.

Siehe auch Antworten auf die Fragen zu 1.2 (Verwaltung als Arbeitgeber).

Frage 2.2 - Maßnahmen Arbeitsmarkt

Wir GRÜNE wollen für den Bereich Antidiskriminierung Haushaltsmittel für:

  • Merkmalsübergreifende, unabhängige, flächendeckende Antidiskriminierungsberatung,
  • eine Aufklärungskampagne Diskriminierung,
  • die Schaffung barrierefreier Sozialräume,
  • die Etablierung von Diversity Mainstreaming in der Verwaltung,
  • schulische Inklusion,
  • Schullaufbahnberatung,
  • interkulturelle Sensibilisierung und Öffnung der Verwaltung,
  • eine Studie, die die Praxis der fächerübergreifenden Unterrichtung des Themas Sexualerziehung untersucht,
  • Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit im Bereich LSBTI

verwenden.

Zur zügigen Etablierung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt, der Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung setzen wir GRÜNE uns für die Durchführung einer Aufklärungskampagne ein, die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, der sexuellen Identität/Orientierung, des Geschlechts, des Lebensalters, der ethnischen Herkunft, von rassistischen Zuschreibungen und der Religion sichtbar macht und sich öffentlich dagegen wendet.

Außerdem wollen wir GRÜNE ein Landesantidiskriminierungsgesetz zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes im Freistaat Sachsen und zur Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erarbeiten.

CDU

Anm: Die Fragen 2.1 und 2.2 werden im Zusammenhang beantwortet.

Im Arbeitsleben gibt es verschiedene Punkte, welche Diskriminierungen hervorrufen können. Um darauf zu reagieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Aus unserer Sicht sind dabei Lösungen zu bevorzugen, welche im Miteinander und Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefunden werden. Handlungsbedarfe sehen wir dabei im Besonderen in einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gehören für uns zum Beispiel gute Betreuungs- und Ganztagsangebote, um die Erwerbsfähigkeit vor allem von Frauen zu verbessern, sowie ein verbesserter Zugang von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt. Darauf werden wir weiterhin unser Augenmerk legen.

FDP

Anm: Die Fragen 2.1 und 2.2 werden im Zusammenhang beantwortet.

Genauso wie im Bereich der öffentlichen Verwaltung sehen wir auch bei der privaten Wirtschaft die Sensibilisierung aller Mitarbeiter als wirksamste Maßnahme an, um Diskriminierungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zurückzudrängen. Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung.

Die Schaffung weiterer gesetzlicher Vorgaben für die private Wirtschaft sehen wir nicht als zielführend an. Betroffene Mitarbeiter werden bereits durch die bestehenden Regelungen des AGG ausreichend geschützt. Gerade für größere Unternehmen gewinnt eine vielfältig zusammengesetzte Mitarbeiterschaft, auch vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftemangels, immer mehr an Bedeutung. Diese positiven Entwicklungen im Rahmen des „diversity management“ gilt es zu stärken und zu fördern, ohne jedoch die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Unternehmens in Frage zu stellen.

DIE LINKE

Frage 2.1 - Instrumente Antidiskriminierung Arbeit

Wo es keine Gleichstellungskultur gibt, setzen wir vor allem auf politische Aktivitäten, um einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu sichern. Wir sehen dabei mehrere Komponenten. Dazu gehören u. a. klare und sanktionsbewehrte gesetzliche Regelungen mit Möglichkeiten der Verbands- und der Einzelklage, unabhängige Beschwerdestellen, Beratungsanlaufstellen, Übernahme von Prozesskosten sowie eine umfangreiche Sensibilisierungs-, Weiterbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Für sehr wichtig halten wir in diesem Zusammenhang gesetzliche Quotenregelungen, deren Nichteinhaltung unbedingt mit (finanziellen) Sanktionen verbunden sein muss, wie dies bei der – wenngleich gering bemessenen – Ausgleichsabgabe zur Beschäftigung vom Menschen mit Schwerbehinderung der Fall ist.

Um das Instrumentarium des Diskriminierungsschutzes wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen, bedarf es zudem des abgestimmten Handelns der Politik mit einer Vielzahl von sozialen und wirtschaftlichen Partnern. Im Bereich der Arbeit sind dies insbesondere die Tarifpartner. In auszuhandelnden Rahmentarifverträgen sind wirkungsvolle Vereinbarungen zur Einstellungs- und Personalentwicklung, Festlegungen zum Arbeitsklima sowie zu Löhnen und Entgelten zu treffen.

Da der Handlungsbedarf insgesamt vielfältig ist, sei nur auf einige Punkte verwiesen. So wird sich DIE LINKE für die öffentlich Beschäftigten hinsichtlich des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes für eine dem Ziel der Antidiskriminierung gerecht werdende Umsetzung einsetzen und dies mit parlamentarischen Mitteln überwachen. Die tausenden öffentlich Bediensteten, die in diesem Zusammenhang Klage gegen den Freistaat Sachsen führen, da sie sich einer Altersdiskriminierung ausgesetzt fühlen, haben deshalb unsere Unterstützung. Großen Handlungsbedarf sehen wir hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, da diese in Sachsen nach wie vor von konjunkturellen Entwicklungen nicht profitieren. Wir sehen auch Nachholbedarf bei der Besetzung von Führungspositionen in Politik und Verwaltung mit Frauen. Wir setzen uns auch seit langem für weitaus bessere Arbeitsmöglichkeiten von Menschen, die Asyl suchen oder Migrationshintergrund haben, ein.

Frage 2.2 - Maßnahmen Arbeitsmarkt

Die Gesetzesinitiativen, die durch DIE LINKE in den Sächsischen Landtag eingebracht wurden, werden konsequent weiterverfolgt. Dies sind insbesondere:

  • Gesetz zur Errichtung des Unabhängigen Landesbüros für Bürgeranliegen des Freistaates Sachsen (Landtagsdrucksache 5/13585);
  • Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft - Sächsisches Inklusionsgesetz (Landtagsdrucksache 5/11841);
  • Gesetz zur Neufassung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Landtagsdrucksache Drs 5/9013);
  • Gesetze zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Freistaat Sachsen – Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz (Landtagsdrucksache 5/7135).

Die Piraten

Anm: Die Fragen 2.1 und 2.2 werden im Zusammenhang beantwortet.

Wir wollen zum einen fördern, dass die Verwaltung die Diversität der Bevölkerung abbildet und damit auch insgesamt ein Wandel der Arbeitskultur stattfindet. Wir wollen anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.

Neben den genannten Punkten sehen wir folgende Sachverhalte: Wir fordern, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn ausnahmslos für alle Beschäftigten gilt, also auch für die Mitarbeiter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Weiterhin müssen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit jedem anderem Arbeitnehmer sein. Dass ihre Arbeitslosenquote hoch liegt, obwohl es unter ihnen viele qualifizierte Fachkräfte gibt, ist inakzeptabel. Auch dass schon beim Start in das Berufsleben Menschen mit Behinderungen seltener Ausbildungsplätze finden, ist nicht hinnehmbar.

Eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss das erste Ziel sein, da dies viele Probleme vermindern würde. Auf Landesebene sollten Maßnahmepläne erarbeitet werden. Diese sollten durch lokale Teilhabepläne untersetzt werden. Diese Maßnahmen sollten verpflichtend umgesetzt werden und nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.

SPD

Frage 2.1 - Instrumente Antidiskriminierung Arbeit

Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen ganz unterschiedliche Leben führen. Unser Sachsen für morgen steht für eine Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann, ohne die Würde und Freiheit anderer zu verletzen. Es steht auch für eine offene und sozial gerechte Gesellschaft, in der jede und jeder ohne Angst verschieden sein kann. Deshalb bekämpfen wir jede Form der Diskriminierung, ob wegen Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder Alter.

Unser Ziel ist deshalb eine Gesellschaft, in der alle Menschen mitmachen können. Niemand ist perfekt, das wissen wir. Aber in jedem Menschen stecken viele Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Talente wollen wir entdecken, fördern und einfordern, denn unsere Gesellschaft will und braucht die Beiträge aller. Wer den Leitgedanken „Inklusion“ ernst nimmt – wie wir – der setzt die UN-Behindertenrechtskonvention nicht für Menschen um, sondern mit ihnen. „Dabei sein und mitmachen“ bezieht sich auf alle Lebenslagen und gesellschaftlichen Bereiche. Ein zentraler Punkt ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Denn gerade auf dem Arbeitsmarkt mangelt es in Sachsen und Deutschland an Strukturen, um allen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Wir als SPD setzen uns für mehr Fairness ein.

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