WPS 3: Bildung
Wahlprüfstein 3 zu schulischer Inklusion und Antidiskriminierungskultur an sächsischen Schulen.
Wahlprüfstein 3: Bildung
Inklusion
Inklusion und Bildungsgerechtigkeit sind zentrale Forderungen. Eine Schule für alle bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderungen, mit unterschiedlichen Erstsprachen und Herkünften, Religionen und Weltanschauungen, unterschiedlichen sexuellen und Geschlechtsidentitäten, sozialen Hintergründen, etc. gemeinsam und erfolgreich lernen können.
Frage 3.1: Welche Schritte zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems planen Sie für die kommenden 5 Jahre? Welche Ressourcen wollen Sie dafür zur Verfügung stellen?
Antidiskriminierungskultur
Für den Bildungsbereich existiert, trotz klarer europäischer Vorgaben, nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Auf Ebene der Schulen existiert oftmals kein Beschwerdemanagement (Beschwerdestellen und klares Verfahren) für Diskriminierungen.
Frage 3.2: Wie beurteilen Sie den Diskriminierungsschutz an Sächsischen Schulen? Welche konkreten Maßnahmen planen Sie?
Antworten der Parteien
Bündnis 90/Die Grünen
Frage 3.1 Schulische Inklusion: Wir unterstützen den 2011 im Landtag gefundenen Grundkonsens, das sächsische Bildungssystem zu einem inklusiven System weiterzuentwickeln. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben ein vollständig inklusives Schulsystem in Sachsen an und wollen zügig alle Voraussetzungen dafür schaffen.
Wir wollen den Rechtsanspruch eines jeden Kindes auf den Besuch von Regelschulen etablieren. Dabei müssen die Rahmenbedingungen – wie ausreichende Schulassistent_innen, sonderpädagogische Lehrkräfte und ein akzeptierender Umgang mit Heterogenität – geschaffen werden. Lernzieldifferenter Unterricht soll auch in der Sekundarstufe rechtlich ermöglicht werden. Wir wollen die Überarbeitung und Umsetzung des Aktions- und Maßnahmeplanes zur Umsetzung der UN-Konvention vorantreiben.
Inklusive Bildung und der Umgang mit einer heterogenen Schüler_innenschaft gehört auch in die Aus- und Fortbildung von allen Lehrer_innen. Das Prinzip der Barrierefreiheit gilt selbstverständlich auch für die bauliche Gestaltung von Schulen. Wir wollen dieses Ziel als Investitionsvorrang in der Schulhausbauförderung verankern. Die Entscheidungskompetenzen von Eltern und Schüler_innen in Bezug auf die Schullaufbahn sollen durch die Einrichtung einer unabhängiger Beratungsstelle zur Schullaufbahn gestärkt werden.
Der Zunahme der Flüchtlinge entsprechend müssen die Angebote an Deutsch-als-Zweitsprache-Klassen ausgebaut werden, damit jedes Kind einen guten Einstieg in das deutsche Schulsystem finden kann.
Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche in der Schule von Anfang an mit einem akzeptierenden Umgang sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vertraut zu machen von der Staatsregierung gefordert:
- eine Studie in Auftrag zu geben, die die Praxis der fächerübergreifenden Unterrichtung des Themas Sexualerziehung dahin gehend untersucht, ob und wie die Behandlung sexueller Vielfalt im Schulunterricht erfolgt, welche Defizite es gibt, was die Ursachen dafür sind und welche Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen werden müssen, ob die derzeitige Praxis geeignet ist, Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität zu unterstützen und Vorurteile, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt gegenüber LSBTI abzubauen.
- die Lehrpläne und den Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen entsprechend anzupassen.
- Lehrkräfte zum pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt und verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auszubilden.
- an sächsischen Schulen tätige Lehrkräfte, (Schul-)psychologinnen und –psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu den Themen Antidiskriminierung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt weiterzubilden.
- Schulen aufzufordern, stärker mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Akteurinnen zu kooperieren.
Frage 3.2 Antidiskriminierungskultur: Diskriminierungen im schulischen Bereich betreffen den Zugang zur Regelschule, die Bildungsübergänge, den Umgang der Lehrkräfte mit den Schüler_innen sowie das Verhalten der Schüler_innen untereinander. Sozialer Status, Behinderung, Migrationshintergrund und die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht beeinflussen die Schullaufbahnen der Schüler_innen. Auch im Freistaat Sachsen gibt es strukturelle Hürden, die Bildungsungerechtigkeiten zur Folge haben. Die Expertise „Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich“, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfasst wurde, bestätigt diesen Befund.
Das derzeit gegliederte Schulsystem befördert Ausgrenzungen. Strukturell setzen wir GRÜNE deshalb auf gute Bildungschancen unabhängig von Herkunft oder Elternhaus in Gemeinschaftsschulen. Jedes Kind soll dort individuell gefördert werden und alle Abschlüsse an ein und derselben Schule erreichen können. Zugleich sollen auch am Gymnasium alle Schulabschlüsse erworben werden können.
CDU
Frage 3.1 Schulische Inklusion: Wir wollen ein inklusives Schulsystem fachgerecht und mit Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen schrittweise einführen. Ziel soll es dabei sein, so viel gemeinsamen Unterricht an Regelschulen wie möglich und so viel Unterricht an Förderschulen wie nötig zu geben. Die Frage der dafür bereitzustellenden Ressourcen ergibt sich in der konkreten Umsetzung.
Frage 3.2 Antidiskriminierungskultur: Die schulische Bildung im Freistaat Sachsen setzt sich frühzeitig und umfassend mit den verschiedenen Diskriminierungsrisiken auseinander und vermittelt dazu wertfrei und objektiv Wissen. Aus unserer Sicht erscheint der Diskriminierungsschutz daher ausreichend. Soweit sich im Einzelfall Diskriminierungen abzeichnen, gilt es natürlich an einer gesellschaftlichen Akzeptanz mitzuarbeiten und entsprechend zu sensibilisieren. Die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten greifen dies entsprechend mit auf.
FDP
Frage 3.1 Schulische Inklusion: Wir setzen uns für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Bildung und Erziehung, Schule und Ausbildung ein. Dabei wollen wir mit Verantwortung und Augenmaß vorgehen. Wenn Eltern und Lehrer den Bildungsweg des Schülers mit sonderpädagogischen Förderbedarf an einer Förderschule am geeignetsten betrachten, muss dieser Weg für die Kinder weiter offen stehen. Eine ausnahmslose Beschulung an Regelschulen wird weder den Bedürfnissen der Kinder mit und ohne Behinderung gerecht, noch ist sie praktisch leistbar.
In enger Zusammenarbeit mit Eltern, Schule und Schulträger müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um individuell und flexibel auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler mit Behinderungen einzugehen. Dazu bedarf es personeller und materieller Ressourcen, die individuell bereitgestellt werden müssen, insbesondere qualifizierte Betreuungskräfte und behindertengerechte Hilfsmittel.
Frage 3.2 Antidiskriminierungskultur: Eine generelle Einschätzung zum Diskriminierungsschutz an sächsischen Schulen kann nicht getroffen werden. Dies hängt stark von der jeweiligen Situation vor Ort ab. Schulungen der Lehrkräfte können dazu beitragen, Probleme zu erkennen und präventiv entgegenzuwirken. Neben der notwendigen Sensibilisierung von Lehrkräften und Mitschülern ist auch über eine Überprüfung von Lehrplänen nachzudenken, um festzustellen, ob diese noch mit der heutigen Lebenswirklichkeit übereinstimmen. Über die Etablierung von einzelnen Maßnahmen des Beschwerdemanagements (besonderer Vertrauenslehrer, etc.) ist an jeder Einrichtung gesondert zu entscheiden.
DIE LINKE
Frage 3.1 Schulische Inklusion: Der Maßstab, an dem sich die sächsische Bildungspolitik messen lassen muss, ist Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dort heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Rechts ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen ...“ (Schattenübersetzung der UN-BRK).
DIE LINKE wird die Empfehlungen der Expertenkommission aus Sachsen, insbesondere das Minderheitenvotum, genau prüfen und ggf. aufgreifen. Sachsen muss von Einzel- und Modellmaßnahmen wegkommen und die Inklusion gemäß der UN-Konvention umsetzen. Das uneingeschränkte Recht jedes Kindes auf eine inklusive Bildung ist im Schulgesetz zu verankern. Jede Schule und jede Schulform hat die Aufgabe.
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