Wahlprüfstein 1: Verwaltung
Die Parteien in Sachsen nehmen Stellung zur Antidiskriminierungspolitik und Diskriminierungsschutz in der Verwaltung.
Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger_innen
Die Verwaltung ist eine wesentliche Akteurin staatlichen Handelns und wird auch von den Bürger_innen in Sachsen als solcher betrachtet. Die Entscheidungen und das Verhalten von Behörden haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. Faire und transparente Abläufe, ein offenes und vertrauensvolles Auftreten von Mitarbeiter_innen, entscheidungsrelevantes Wissen zu den vielfältigen Lebenswirklichkeiten von Bürger_innen und ein verantwortungsvoller, lösungsorientierter Umgang mit Beschwerden und Barrieren sind Kennzeichen einer diskriminierungssensiblen Verwaltung.
Frage 1.1
Welche konkreten Schritte plant Ihre Partei damit die Verwaltung auf der Ebene der Abläufe und Strukturen, der Ebene Interaktion mit Bürger_innen und im Umgang mit Barrieren und Diskriminierungsbeschwerden eine sensiblen und handlungskompetenten Ansprechpartnerin für die Menschen in Sachsen wird bzw. bleibt? (Bitte aufschlüsseln nach Landesebene und kommunaler Ebene.)
Verwaltung als Arbeitgeberin
Die Sächsische Verwaltung ist zugleich auch eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven, merkmalsübergreifenden Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter_innen verantwortlich. Regelungen zur Gestaltung von Gleichbehandlung und Teilhabe, die für die freie Wirtschaft gelten sollen, müssen auch im eigenen Handlungsbereich umgesetzt werden und können als Vorbild/Modell dienen.
Frage 1.2
Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Sächsische Verwaltungsangestellte? Welche Schritte planen Sie in den kommenden 5 Jahren, um die Schutzgebote (z.B. Beschwerdestellen) und Handlungsmöglichkeiten (positive Maßnahmen, anonymisierte Bewerbeungsverfahren, etc.) umzusetzen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angelegt sind?
Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin
Eine dritte wichtige Gestaltungsmöglichkeit von Verwaltung ist ihre Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen und Mitteln. Über vertragliche Rahmenbedingungen (Contract Compliance), Vergaberichtlinien etc. können Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten von Auftragnehmer_innen und Mittelempfänger_innen gesetzt werden.
Frage 1.3
Wie steht ihre Partei zu dem Instrument des Contract Compliance (Festlegung vertraglicher Rahmenbedingungen)? Welche Aspekte eines Diskriminierungsschutzes/einer Antidiskriminierungskultur wollen Sie wie adressieren? Sollen entsprechende Regelungen im sächsischen Vergabegesetz verankert werden?
Antworten der Parteien
Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1.1 - Verwaltung als Dienstleisterin
Mit dem Antrag „Für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft und eine diskriminierungsfreie Verwaltung in Sachsen“ (Drs 5/8109) hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag dafür eingesetzt, dass der Freistaat Sachsen der von der Antidiskriminierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufenen „Koalition gegen Diskriminierung“ durch Unterzeichnung einer Absichtserklärung beitritt, unter Einbeziehung bürgerschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie der sächsischen Kommunen ein Konzept zur Umsetzung der in der Absichtserklärung formulierten Ziele vorgelegt wird.
Darin sollen insbesondere konkrete Maßnahmen zu folgenden Problemstellungen erarbeitet und zeitlich, organisatorisch und finanziell untersetzt werden:
- Die Abwehr und Vermeidung von Diskriminierungen von Menschen in Sachsen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihrer ethnischen Herkunft, rassistischer Zuschreibungen, ihrer Religion oder Weltanschauung muss eine ressortübergreifende Aufgabe der gesamten sächsischen Verwaltung werden.
- Für die vorgenannte Aufgabe müssen die Sensibilität und Aufmerksamkeit erhöht werden. Antidiskriminierungstraining soll als verbindlicher Bestandteil der Organisationsentwicklung der sächsischen Verwaltung etabliert.
- Für von Diskriminierung betroffene Menschen sowie zur Vorbeugung von Diskriminierungen muss eine niedrigschwellige Beratung vor Ort mit einem alle Diskriminierungsmerkmale umfassenden Ansatz unter Einbeziehung vorhandener Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen geleistet werden.
- Für das Thema Diskriminierung und Diskriminierungsschutz ist eine zentrale Ansprechstelle in der Verwaltung des Freistaates Sachsen einzurichten, die ressortübergreifend agiert und befördert, dass das Thema Diskriminierungsschutz als politische Querschnittsaufgabe begriffen und verankert wird.
- Über die zentrale Stelle soll eine ständige Kontrolle über das Erreichen der festgesetzten Ziele veranlasst und dem Landtag jährlich zur Kenntnis gegeben.
An diesen Forderungen halten wir GRÜNE nach wie vor fest.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedeutet außerdem Verwaltungsmodernisierung die Etablierung von Diversity Mainstreaming als modernes Organisations- und Personalentwicklungsinstrument. Mit Hilfe von Diversity Mainstreaming werden die Kompetenzen der Beschäftigten im Umgang mit einer vielfältigen Belegschaft und einer heterogenen Kund_innengruppe gestärkt. Die Handreichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Verwaltungsbeschäftigte „Diversity-Prozesse in und durch Verwaltung anstoßen: von merkmalsspezifischen zu zielgruppenübergreifenden Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit“ gibt zahlreiche praktische Anregungen, wie in Landes- und Kommunal-Verwaltungen eine Antidiskriminierungskultur etabliert werden kann. Das Instrument des Diversity Mainstreaming muss nach unserer Auffassung im TOP-DOWN-Prozess in der sächsischen Verwaltung umgesetzt werden.
Außerdem ist zu überlegen, inwiefern in der sächsischen Verwaltung ein Beschwerdesystem etabliert werden kann, mit dem Beschwerden von Bürger_innen, die vor allem den Umgang der Verwaltungsbeschäftigten mit ihnen, fernab von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte, betreffen, entgegengenommen und bearbeitet werden. Der Regelungsort für ein solches Beschwerdesystem wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich befürworten.
Frage 1.2 - Verwaltung als Arbeitgeberin
Wie Sie im Wahlprüfstein 2 ausführen, sind der Zugang zu Arbeit, die Bezahlung, die berufliche Weiterentwicklung, das Arbeitsklima und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen hochgradig diskriminierungsanfällig. Das gilt auch für die sächsische Verwaltung.
In fast allen sächsischen Behörden und Staatsbetrieben wurden Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden.
Die Weiterbildungen der Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen zur Rechtsprechung des AGG und zur Arbeit der Beschwerdestellen sind im Jahr 2014 wegen geringer Nachfrage entfallen. Aus dieser Tatsache könnte die Vermutung erwachsen, dass entweder in der sächsischen Verwaltung ausreichend Expertise vorhanden ist und deswegen keine externe Weiterbildung benötigt wird, dass es keine Diskriminierungen gibt oder aber, dass schlichtweg das Bewusstsein für die Thematik fehlt.
BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vermuten Letzteres, weil unter anderem der Anteil von Frauen in Führungspositionen trotz Sächsischem Frauenförderungsgesetz nach wie vor gering ist, der Staatsregierung keinerlei Erkenntnisse über den Anteil ihrer Mitarbeiter_innen mit Migrationshintergrund vorliegen, sächsisches Landesrecht noch nicht vollständig an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst ist, die Staatsregierung nicht das Instrument der positiven Maßnahmen i.S.v. § 5 AGG nutzt. Außerdem verfügt die Staatsregierung über keinerlei Personalkonzept, sondern agiert einzig unter fiskalischen Gesichtspunkten.
Diskriminierung(sschutz) ist kein Thema! Das wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ändern.
Der allgemeine Trend in Deutschland ist, dass der Druck am Arbeitsplatz zunimmt und dass immer mehr Aufgaben in kürzester Zeit zu bewältigen sind. Unter anderem ist als Folge dessen ein Anstieg psychischer Erkrankungen zu beobachten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für Arbeitsplätze ein, die nicht krank machen!
Mit Hilfe einer (anonymen) Mitarbeiter_innenbefragung soll die Zufriedenheit am Arbeitsplatz unter Einbeziehung diskriminierungsrelevanter Fragestellungen ermittelt werden. Aus den Ergebnissen sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.
Außerdem muss überprüft werden, ob in allen Behörden eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG eingerichtet und bekannt gemacht wurde. Die Beschwerdestelleninhaber_innen sind entsprechend zu schulen. Die Stelle ist so zu wählen, dass der Zugang möglichst niedrigschwellig erfolgt. Das Verfahren ist transparent zu machen und die Beschäftigten sind zu ermutigen, ihre Beschwerden vorzutragen. Funktionierende Beschwerdestellen sind nicht nur ein Instrument des Diskriminierungsschutzes, sondern stellen auch ein Qualitätssicherungssystem dar.
Außerdem müssen die einzelnen Ministerien Personalentwicklungskonzepte vorlegen, das Verfahren der anonymisierten Bewerbung einführen und überprüfen, welche positiven Maßnahmen i.S.v. § 5 AGG geeignet sind, bestehende Benachteiligungen auszugleichen.
Frage 1.3 - Verwaltung als Auftraggeberin
Bund, Land und Kommunen sowie deren Betriebe und Einrichtungen geben jährlich 14 bis 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Beschaffung und Vergaben aus. In Sachsen sind das immerhin mindestens 14 Milliarden Euro – fast ein Jahresstaatshaushalt.
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem das Sächsische Vergabegesetz an die europäischen Richtlinien angepasst und ökologische sowie soziale Kriterien bei Vergaben und Beschaffungen der öffentlichen Hand in Sachsen berücksichtigt werden.
Es werden Regelungen zur Tariftreue, Mindestlohn, Lospflicht, bürokratiearmen und qualitätssichernden Vergabe, zu internationalen Arbeitsnormen (ILO) und in den Ausführungsbestimmungen eine Antidiskriminierungsklausel verankert. Bei der Zuschlagerteilung ist zu berücksichtigen, ob der Bieter soziale Standards anwendet, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung fördert, insbesondere schwerbehinderte Menschen beschäftigt, Ausbildungsplätze bereit stellt oder die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördert.
CDU
Frage 1.1 - Verwaltung als Dienstleisterin
In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen an die Anforderungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie an die Herausforderungen des demographischen Wandels anzupassen.
Diese Anstrengungen werden wir fortführen, um auch zukünftig eine moderne und bürgernahe Verwaltung gewährleisten zu können. In diesem Zusammenhang ist es für uns unabdingbar, dass Diskriminierungsschutz sowohl in der Verwaltung als auch im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet wird. Hier werden wir uns auf Landesebene und auch im Austausch mit der kommunalen Ebene für eine entsprechende Sensibilisierung einsetzen.
Frage 1.2 - Verwaltung als Arbeitgeberin
Grundsätzlich sehen wir die bestehenden Regelungen zum Diskriminierungsschutz als ausreichend an. Im Zuge anstehender bzw. damit im Zusammenhang stehender Gesetzesänderungen werden wir uns als Sächsische Union aber auch für eine Prüfung der bestehenden Regelungen einsetzen.
Frage 1.3 - Verwaltung als Auftraggeberin
Die Diskussionen zum Instrument des Contract Compliance sind bei uns noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich einer möglichen Änderung des Vergabegesetzes ist darauf hinzuweisen, dass dieses im vergangenen Jahr geändert wurde. Damit wurden die Grundlagen für ein innovatives Vergabewesen geschaffen. Eine Änderung erscheint für uns daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
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- Bitte ziehen Sie eine Nummer – Was denken die sächsischen Parteien zum Thema Antidiskriminierungspolitik in der Verwaltung? Das Netzwerk NADIS befragte sächsische Parteien zur Sensibilisierung und den Handlungskompetenzen für den Abbau von Diskriminierung in der Verwaltung.
- Wer hilft, wenn ich diskriminiert werde? - Wie stellen sich die sächsischen Parteien die Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene vor? Das Netzwerk NADIS befragte die sächsischen Parteien zur Ausgestaltung und Zukunft von Beratungsangeboten für Diskriminierungsbetroffene.